AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Camping & Freizeit Soldatk

Daniel & Michael Soldatk GbR

Vertreten durch Daniel Soldatk und Michael Soldatk

Adresse: Stephansohl 2a-d, 58515 Lüdenscheid

Tel: 02355/505609

E-Mail: post@camping-soldatk.de

Es gelten unsere AGB´s die auf Nachfrage ausgehändigt werden.

1.Geltungsbereich

1.1.Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Reisemobilen, Wohnwagen und deren Teilen und für Kostenvoranschläge (Kfz-Reparaturbedingungen)

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Daniel & Michael Soldatk GbR in 58515 Lüdenscheid Stephansohl 2a-d (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt), die im Rahmen der Reparatur, Wartung, Umrüstung und Instandsetzung von Wohnmobilen, Wohnwagen und Fahrzeugen sowie weiterer damit verbundener Dienstleistungen abgeschlossen werden.

1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


1.4. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Auftragserteilung gültigen Fassung.

1.5. Auftraggeber im Sinne dieser Geschäftsbedingungen können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein (nachfolgend „Auftraggeber“). Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die Verträge zu einem Zweck abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. 

2.Vertragsschluss

2.1. Die Darstellung der Dienstleistungen und Produkte auf der Website, in Katalogen oder anderen Werbematerialien stellt kein verbindliches Angebot da.

2.2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Werkstattauftrags durch den Auftraggeber zustande. Der Auftraggeber hat vor der Auftragserteilung die Möglichkeit, den Vertragstext zu prüfen und etwaige Fehler zu korrigieren.

2.3. Bestellung per Telefon oder einfacher E-Mail: Sie können telefonisch bei unserer Bestellannahme unter der Telefonnummer +49 2355 505609 bestellen Sie können uns Ihre Bestellung auch durch eine einfache E-Mail an post@camping-soldatk.de übermitteln.

3.Auftragserteiliung

3.1. Der Auftraggeber erhält auf Nachfrage eine Durchschrift des Werkstattauftrags.

3.2. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.

3.3. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

4.Auftragsdurchführung und -änderungen

4.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Vertrag beschriebenen Dienstleistungen fachgerecht und in Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln der Technik zu erbringen.

4.2. Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags können nur in gegenseitigem Einvernehmen erfolgen. Zusätzliche Arbeiten, die während der Auftragsdurchführung notwendig werden, müssen vom Auftraggeber schriftlich oder mündlich genehmigt werden.

4.3. Sollte sich nach Beginn der Arbeiten herausstellen, dass die Reparatur oder Umrüstung mehr Zeit oder Kosten in Anspruch nimmt, wird der Auftraggeber umgehend informiert und ein entsprechendes Angebot unterbreitet.

5.Fertigstellung
5.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.


5.2. Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes
Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum
Schadenersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für
die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.

6.Preise und Zahlungen

6.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern nicht anders vereinbart.

6.2. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich nach Abschluss der Arbeiten und Rechnungsstellung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Rechnung spätestens 3 Tage nach Erhalt zu begleichen, sofern keine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.

6.3. Verzugszinsen: Bei Zahlungsverzug wird eine Pauschale von 40 € für Mahn- und Verwaltungskosten fällig. Zusätzlich können Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet werden.

6.4. Teilebestellungen und Vorleistung: Falls für den Auftraggeber Teile bestellt werden, behält sich der Auftragnehmer vor, eine separate Rechnung für die Teile auszustellen, die der Auftraggeber in Vorleistung zu begleichen hat. Nach erfolgter Montage der Teile wird eine weitere Rechnung mit den Montagekosten erstellt. Die Rechnung für die Montage wird separat von der Teilerechnung gestellt.

7.Preisangaben im Werkstattauftrag; Kostenvoranschlag

7.1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Werkstattauftrag auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im Werkstattauftrag können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer aus liegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.


7.2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 2 Wochen nach seiner
Abgabe gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Wird aufgrund des Kosten-voranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.


7.3. Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuerbefreiung nach §19 UStG angegeben werden.

8.Abholung und Lagerung

8.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Fahrzeug nach Abschluss der Arbeiten innerhalb von 3 Tagen abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, Lagergebühren in Höhe von 15 € pro Tag zu erheben.

8.2. Sollte das Fahrzeug nach 4 Wochen nicht abgeholt werden, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, das Fahrzeug auf Kosten des Auftraggebers an einen Drittanbieter zu übergeben oder zu veräußern.

8.3. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen, also Standgeld 15 EUR/Tag. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden (z.B. öffentlich zugängliche Straße, gebührenpflichtiger Stellplatz). Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

8.4. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.

9.Gewährleistung und Mängelrügen

9.1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Dienstleistungen und Teile zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind.

9.2. Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt des Fahrzeugs schriftlich zu melden. Bei berechtigter Mängelrüge hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

9.3. Ansprüche des Auftraggebers aus der Gewährleistung verjähren in 12 Monaten, beginnend mit der Übergabe des Fahrzeugs. Für den Ersatz von Neuteilen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

10.Erweitertes Pfandrecht
10.1.Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen / Fahrzeug zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.

11.Haftungsausschluss

11.1. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

11.2. Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertsachen und Gegenständen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.

11.3. Obhuts- und Versicherungspflicht
Fahrzeuge die in die Obhut des Auftragnehmers übergehen, sind so vom Auftraggeber zu versichern, dass die gesetzliche Haftpflicht sowie Kaskoschäden, wie Diebstahl, Brand, Unwetter (höhere Gewalt) und Marderbisse abgedeckt sind. jegliche anderen Absprachen müssen schriftlich festgelegt werden.

12.Eigentumsvorbehalt

12.1. Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragsnehmer das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.

13.Rechtsordnung

13.1. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis richtet sich, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Gerichtsstand ausschließlich nach dem Sitz unseres Unternehmens in 58515 Lüdenscheid

13.2. Die Datenverarbeitung der von Ihnen im Rahmen des Verkaufsabschlusses angegebenen personenbezogenen Daten ist zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Kaufvertrags, erforderlich. Sie beruht auf Art. 6 Abs. 1b und c) DS-GVO. Ihre Daten werden gelöscht, sobald sie für die vorgenannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Eine darüberhinausgehende Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur mit Ihrer Einwilligung.  Sie können jederzeit Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten, deren Berichtung (Art. 16), Löschung (Art. 17) oder Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) verlangen sowie Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit (Art.20) geltend machen.

14.Sonstiges

 14.1. Sind eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Januar 2024